• Eine junge Vortragende in einem eleganten schwarzen Kleid steht mit dem Gesicht ins Publikum blickend vor vier Sitzreihen aus bequemen gepolsterten Sessel. Auf den Sesseln, die jeweils von hinten zu sehen sind, sitzen rund ein Dutzend Zuhörer:innen. In der letzten Reihe, in der Bildmitte, sitzt eine Person im Rollstuhl und hört ebenso zu.
  • Eine junge Vortragende in einem eleganten schwarzen Kleid steht mit dem Gesicht ins Publikum blickend vor vier Sitzreihen aus bequemen gepolsterten Sessel. Auf den Sesseln, die jeweils von hinten zu sehen sind, sitzen rund ein Dutzend Zuhörer:innen. In der letzten Reihe, in der Bildmitte, sitzt eine Person im Rollstuhl und hört ebenso zu.

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten

Barrierefreiheit und barrierefreie Kommunikation sind ein Menschenrecht. Dies wird in internationalen Rechtsgrundlagen festgehalten.

Auf nationaler Ebene gelten unter anderem die Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderungen.

Darüber hinaus gibt es auch Vorschriften, die Barrierefreiheit vor allem aus technischer Sicht und in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen festlegen.

Durch die nationalen Barrierefreiheitsgesetze Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland und das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) in Österreich werden die technischen Vorschriften in den Gesetzen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit den Anforderungen der EAA harmonisiert.

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