Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Barrierefreiheit und barrierefreie Kommunikation sind ein Menschenrecht. Dies wird in internationalen Rechtsgrundlagen festgehalten.
- Angefangen bei der UN-Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948, über das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNCRPD/UN-BRK) aus dem Jahr 2006 bis hin zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EEA) aus 2019.
Auf nationaler Ebene gelten unter anderem die Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderungen.
- Das sind in Österreich das Bundes-Verfassungsgesetz (B-V), das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und das Bundesbehindertengesetz (BBG), in Deutschland das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), in der Schweiz das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) sowie die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV).
Darüber hinaus gibt es auch Vorschriften, die Barrierefreiheit vor allem aus technischer Sicht und in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen festlegen.
- Darunter die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und das E-Government-Gesetz (E-GovG) in Österreich, in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Durch die nationalen Barrierefreiheitsgesetze Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland und das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) in Österreich werden die technischen Vorschriften in den Gesetzen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit den Anforderungen der EAA harmonisiert.


