• Eine junge Vortragende in einem eleganten schwarzen Kleid steht mit dem Gesicht ins Publikum blickend vor vier Sitzreihen aus bequemen gepolsterten Sessel. Auf den Sesseln, die jeweils von hinten zu sehen sind, sitzen rund ein Dutzend Zuhörer:innen. In der letzten Reihe, in der Bildmitte, sitzt eine Person im Rollstuhl und hört ebenso zu.
  • Eine junge Vortragende in einem eleganten schwarzen Kleid steht mit dem Gesicht ins Publikum blickend vor vier Sitzreihen aus bequemen gepolsterten Sessel. Auf den Sesseln, die jeweils von hinten zu sehen sind, sitzen rund ein Dutzend Zuhörer:innen. In der letzten Reihe, in der Bildmitte, sitzt eine Person im Rollstuhl und hört ebenso zu.

Umsetzung für Unternehmen

  • In Deutschland und Österreich gilt: Es gibt keine rückwirkende Verpflichtung für bestehende Produkte und Dienstleistungen. Für die Adaptierung an die Bestimmungen zur Barrierefreiheit gibt es Übergangsfristen bis maximal 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro müssen ihre Dienstleistungen und/oder Produkte barrierefrei anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro sind ausgenommen.
  • Ausnahmen sind möglich: Wenn die Umsetzung von Barrierefreiheitserfordernissen mit unverhältnismäßiger organisatorischer oder finanzieller Belastung verbunden ist und eine grundlegende Veränderung des Produktes/der Dienstleistung bedeutet. Hierfür muss das Unternehmen eine Dokumentation zur Beurteilung der Belastung erstellen und 5 Jahre aufbewahren. Kleinstunternehmen müssen keine Dokumentation erstellen.
  • Bei Nichteinhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Die Verwaltungsstrafbehörde ist in Österreich das Sozialministeriumservice. Bei Verstößen können in Österreich Geldstrafen bis zu 80 000 Euro verhängt werden. In Deutschland werden bei Ordnungswidrigkeiten Geldbußen in Höhe von 10 bis 100.000 Euro verhängt.
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